Kosmetikerin werden?

Dein Ziel - Dein Plan - Dein Erfolg

Ist Beauty deine Leidenschaft? Du möchtest gerne als selbständige Kosmetikerin durchstarten? Deine Kunden beraten und sie dabei unterstützen, eine schönere Haut zu bekommen? Du liebst es, Menschen zu verschönern? Du brauchst die Abwechslung und möchtest flexibel arbeiten?  Dann ist der Job einer Selbständigen Kosmetikerin perfekt für dich. 

 

Du möchtest mit der Ausübung deines Traumjobs beginnen, weisst aber nicht wie? 1000 Frage schwirren in deinem Kopf herum? Überall im Netz findest du ein paar Informationen, aber keine klare Anleitung? Profitiere von meiner bald 15-jährigen Erfahrung in der Kosmetikbranche: Ich habe mehrere Studios in der Schweiz und Deutschland erfolgreich aufgebaut. Erfahre was wichtig bei der Gründung und Führung eines Kosmetikstudios ist, damit auch dein Business erfolgreich wird. 

 

Ich habe die wichtigsten Steps zusammengetragen, welche für deine erfolgreiche Selbständigkeit wichtig sind. Hier findest du «mein Weg zur Selbständigen Kosmetikerin».

für ausgebildete Kosmetiker*innen




Die Gründungsplanung – Diese Fragen solltest du vor der Gründung klären!

  1. Bin ich der Unternehmertyp? Das ist die erste und wichtigste Frage, die du dir stellen solltest! Leider musste ich öfters feststellen, dass auch die besten fachspezifischen Qualifikationen nichts bringen, wenn nicht auch eine kaufmännische Kompetenz vorhanden ist. Aber keine Angst, auch das ist lernbar. Du musst es nur wollen!
  2. Was ist deine Geschäftsidee? Wichtig ist, dass du dich von der Konkurrenz abhebst. Willst du dich spezialisieren, oder lieber ein breites Angebot anbieten? Mein Tipp: Nimm dir ein Blatt Papier und schreibe alles auf, was dir Spass machen könnte. Was gefällt dir so an der Beauty-Branche? Wo liegen deine Stärken? Bist du kreativ? etc.
  3. Lass dich unabhängig beraten! Learning by doing ist zwar toll, aber es kostet oftmals unnötig Geld und Zeit. Und das sind zwei Sachen, die du als Selbständige nicht zu verschwenden hast: Diese Erfahrung musste ich leider auch machen. Ich hätte gerne jemand gehabt, der mir gesagt hätte, welche Investitionen Sinn machen und welche nicht! Sei schlauer. Lerne von der Erfahrung anderer. Langfristig macht sich das bezahlt. Glaube mir!
  4. Fachliche Qualifikationen: Es gibt viele Anlaufstellen und verschiedene Beratungsangebote. Du bekommst viele Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Bundesverband für Fachkosmetiker/inner in Deutschland. Du hast viele Möglichkeiten, um deinen Traumberuf zu erlernen. 
  5. Welche Rechtsform passt zu dir? Willst du dich alleine Selbständig machen, oder ist es vielleicht Sinnvoll eine Partnerin zu suchen? Schwebt dir ein klassisches Kosmetikstudio vor oder doch lieber ein mobiles? Wie hoch ist die Investition und das Risiko? 
  6. Was ist dein Geschäftsplan, bzw. dein Businessplan? Es hört sich komplizierter an, als es wirklich ist. Mit einem Businessplan bringst du einfach alle deine Ideen zu Papier. Es gibt dir Klarheit darüber, ob deine Idee funktioniert und sich wirtschaftlich rechnet. Konkretisiere und strukturiere einfach deine Ideen: Wie möchtest du deine Businessidee in der realen Welt umsetzen? Was ist dein Fahrplan für den Aufbau deines Unternehmens? Was möchtest du konkret machen, welche Qualifikationen brauchst du? Welche Dienstleistung möchtest du anbieten und zu welchem Preis? Wie und wo willst du deine Kunden finden? Wie viel Geld benötigst du für dein Vorhaben und wie willst du das finanzieren? 
  7. Weisst du nun genau was du machen willst? Dann kommt gleich die Frage: wie willst du das ganze finanzieren? Verfügst du selbst über genügend Kapital, oder brauchst du fremdes? Kannst du Fördermittel beantragen oder hast du allenfalls Anrecht auf einen Gründungszuschuss, weil du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest? Wenn du auf fremdes Kapital angewiesen bist, dann ist jetzt dein Businessplan wichtig: Deine potenziellen Geldgeber*innen, können so die ökonomische Machbarkeit und das Potenzial deines Vorhabens realistisch einzuschätzen.

die eröffnung - diese formalitäten sind nun wichtig

  1. Gewerbeanmeldung durchführen:
    • Beim zuständigen Gewerbeamt 
  2. Eintragung ins Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe:
    • Bei der zuständigen Handwerkskammer 
  3. Geschäftskonto eröffnen: 
    • Um private und geschäftliche Finanzen zu trennen
  4. Versicherungen abschließen:
    • Privat: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Beruflich: Berufshaftpflicht für Kosmetikstudios


Step 1 - Bin ich der Unternehmertyp?

Eigentlich eine doofe Frage, oder doch nicht?

Step 1 - Qualifikationen

Im Idealfall kannst du die dreijährige berufliche Ausbildung zur Kosmetikerin vorweisen. Allerdings brauchst du rechtlich gesehen, um als Kosmetikerin zu arbeiten, keine fachliche Qualifikation. Bedenke jedoch, dass du deine Kunden von dir überzeugen musst, um von deinen Traumberuf auch leben zu können. Allerdings kannst du dir das nötige Know-how für die Behandlungen, welche du anbieten möchtest und die Hygienestandards auch über Fortbildungen aufbauen. Möchtest du als klassische Kosmetikerin arbeiten, dann empfehle ich dir eine Ausbildung zur Fachkosmetikerin. Interessierst du dich für andere Geschäftsfelder, wie z.B. das Permanent Make-Up? Dann solltest du dich nach einer spezifischen Ausbildung mit entsprechender Qualifikation umschauen. Neben deiner fachlichen Kompetenz brauchst du auch eine gewisse kaufmännische Kompetenz, schließlich wirst du jetzt auch Geschäftsführer*in. Das bedeutet eben auch, dass du dich jetzt selbst um deine Versicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge kümmern muss. Buchhaltung, Steuern und Marketing sind ebenfalls wichtig. Unterschätze diese Aufgaben nicht. Du willst mit deinem Unternehmen ja Geld verdienen, nicht wahr?      

Step 2 - klassisches oder mobiles kosmetikstudio?

Zunächst einmal solltest du dir überlegen, ob du mobil arbeiten möchtest oder ein Studio eröffnen möchtest. Diese Entscheidung ist enorm wichtig und beeinflusst deinen gesamten Geschäftsplan. Wenn du mobil arbeitest, d. h. deinen Kunden Hausbesuche anbieten möchtest, benötigst du keine Räumlichkeiten. Das spart viel Geld, was vor allem am Anfang ein gutes Argument dafür ist. Gerade in ländlichen Gegenden ist diese Variante sehr gefragt: Kleine Dörfer mit schlechten Verkehrsanbindungen bieten dir hier die besten Möglichkeiten. 

 

Die Alternative ist, dass du dich nach geeigneten Räumlichkeiten umschaust. Der Standort ist hier enorm wichtig. Denn dann kannst du von der Laufkundschaft profitieren. Suche nach Räumlichkeiten mit hohem Publikumsverkehr, wie etwa Fußgängerzonen, Hotels oder Einkaufszentren. Lasse dabei deine Konkurrenz nicht aus den Augen. Darüber hinaus hast du auch die Möglichkeit, neben der klassischen Kosmetik auch mit größeren Geräten apparativ zu arbeiten (z.B. definitive Haarentfernung, HIFU, Hydrofacial, etc.). Wenn du dich für die apparative Kosmetik interessierst, beachte die neue Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NiSV.

 

Mir haben Pro-Contra-Listen als Entscheidungstechnik immer sehr geholfen. Überlege dir ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal, damit du dich von der Konkurrenz abheben kannst (z. B. Kosmetikstudio für Männer, Naturkosmetik, Ayurveda, medizinische Kosmetik, dauerhafte Haarentfernung, etc.). Auch das wird dir helfen, dir bewusst zu werden, ob du besser ein klassisches oder mobiles Kosmetikstudio eröffnen solltest. 

Beachte: Es werden deutschlandweit eine Reihe von NiSV-Fachkunde Kursen angeboten. Dabei bietet nur eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle regulierte Fachkundefortbildung Rechtssicherheit. Auch hier helfe ich dir gerne weiter.


STEP 3 - Gründungsberatung

Guter Rat … ... muss nicht teuer sein. Deine Handwerkskammer berät dich kostenlos bei deiner Gründung. Allenfalls kannst du auch Zuschüsse beantragen. Wende dich dazu an deine Handelskammer. 

Step 4 - Gewerbe anmelden

Als selbständige Kosmetikerin brauchst du in Deutschland einen Gewerbeschein. Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss in deine Selbständigkeit.  Dabei kann die Gewerbeanmeldung online, persönlich oder schriftlich über den Postweg erfolgen, je nach Bundesland und Stadt.

 

Wähle dein Gewerbe aus: Du hast die Möglichkeit, von der Regelbesteuerung Gebrauch zu machen oder die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Letzteres macht Sinn, wenn du abschätzen kannst, dass du zu Beginn einen Umsatz unter 24.500,– € im Kalenderjahr (Stand 2022) erwirtschaften wirst. Du darfst solange von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wie dein Umsatz (nicht Gewinn) im laufenden Jahr aller Wahrscheinlichkeit nach nicht über 50.000 Euro liegen wird. Der Vorteil ist, dass du keine Vorsteueranmeldung machen musst und keine Umsatzsteuer zahlst, wenn du unter der Umsatzgrenze bleibst! Das kann ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz sein, da du die Preise an deine Kunden ohne MwSt. günstiger anbieten. Allerdings kannst du im B2B-Geschäft keine Vorsteuer aus der Rechnung ziehen.

 

Ich hatte mich dazumal bei mehreren Steuerberatern erkundigt und es wurde von ihnen mehrfach empfohlen, generell mit der Kleinunternehmerregelung zu starten. Ausser, du schaffst dir zu Beginn deiner Tätigkeit teure apparative Geräte an oder besuchst viele Weiterbildungskurse. In diesem Falle kann eine Regelbesteuerung Sinn machen, da du hier die MwSt. geltend machen kannst. Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Am besten du lässt dich von einem Steuerberater beraten.

 

In Deutschland gilt zudem ein Freibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022). In der Grundtabelle 2022 findest du alle Angaben dazu, wie hoch deine Steuerschuld bei welchem Einkommen ist.   

Step 5 - Eintragung ins Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe

Als Kosmetikerin musst du dein Gewerbe in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eintragen lassen. Hier musst du mit einer Gebühr von ca. 80 Euro rechnen. Melde dich bei der Handelskammer in deiner Region an. Dort bekommst du alle nötigen Formulare: 

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung
  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Nachweis zur Gewerbeanmeldung
  • Nachweis zum Handelsregistereintrag (freiwillig, wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sein werden)
  • unterschriebenes Formblatt „Hinweisende Belehrung“ (Anlage zum Antrag auf Eintragung)
  • unterschriebene „Hinweisende Belehrung zur Schwarzarbeit“